Autos und der TÜV
Der Technische Überwachungsverein ist eine Überwachungsorganisation der unteranderem für die Hauptuntersuchung (HU) von PKW und LKW zuständig ist. Früher hatte dieser Überwachungsverein eine Monopolstellung für die zweijährige Hauptunersuchung, um die es eigentlich geht, deshalb steht heute umgansprachlich in der Autobranche der Begriff neuer TÜV für zwei Jahre freie Fahrt.
Seit der Umstellung oder Befreiung der Monopolstellung dürfen heute neben dem TÜV auch andere Prüforganisationen wie zum Beispiel die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug Überwachungs Verein), GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung), KÜS (Kraftfahrzeug Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ Sachverständiger) die Hauptuntersuchung durchführen.
Der Begriff TÜV steht also eigentlich umgangsprachlich für die 2 jährige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Bei der Hauptunersuchung müssen die Prüforganisationen den technischen Zustand eines Kraftfahrzeuges welches auf dem Strassenverkehr bewegt werden soll auf den Sicherheitsrelevanten Zustand wie zum Beispiel Rost, Fahrwerkszustand, Bremsen und Reifen, Sichtbeeinträchtigungen Licht und Sicht oder aber Abgaswerte (AU) überprüfen.
Jeder Fahrzeughalter ist nach §29 StVZO verpflichtet sein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen.
Bei der TÜV Vorführung muss die Zulassungsbescheinigung, besser bekannt als Fahrzeugschein vorgeleget werden, denn hier wird nach der erfolgreichen Abnahme neben der Plakette auf dem Kennzeichen die erfolgreiche Hauptunersuchung dokumentiert.
Fällt die Untersuchung negativ aus und werden Mängel an Ihrem Auto festgestellt welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen so wird der Prüfer keine Plakette erteilen aber dafür einen TÜV Bericht mit aufgelisteten Mängel und der Aufforderung zur Nachuntersuchung.
Die Hauptuntersuchung hat als Ergebniss folgende Kategorien: ohne Mängel geringe Mängel erhebliche Mangel Verkehrsunsicher gefährliche Mängel
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